© IPA Main-Rodau e. V. 2010 - 2024
International Police Association IPA Verbindungsstelle Main-Rodau
> Mitgliedschaft
Es gibt vier Arten der Mitgliedschaft 1. Die ordentliche Mitgliedschaft Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeitnehmer) werden, der im aktiven Dienst aus - schließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht. 2. Die außerordentliche Mitgliedschaft Die außerordentliche Mitgliedschaft können Witwen oder Wittwer von verstorbenen IPA-Mitgliedern erwerben. Voraussetzung ist, dass sie einen engen Bezug zum Vereinsleben der IPA über einen längeren Zeitraum intensiv gepflegt haben und in der Vergangenheit rege am Vereinsleben teilgenommen haben. 3. Die assoziierte Mitgliedschaft Die assoziierte Mitgliedschaft können ausländische Polizeibedienstete erwerben, wenn in ihrem Heimatland keine IPA-Sektion vor - handen ist. Die assoziierte Mitgliedschaft ist zeitlich beschränkt. 4. Die Ehrenmitgliedschaft Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des geschäftsführenden Bundesvorstands oder der Landesgruppe durch den Bundesvor - stand an Mitglieder verliehen werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben und die Voraussetzungen der “ordentlichen Mitgliedschaft” erfüllen. Der Aufnahmeantrag Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie bei den Vorstandsmitgliedern der Verbindungsstelle, von der Sie betreut werden möchten. Sie können ihn aber auch hier, im Word- oder PDF-Format, herunter laden. Den Aufnahmeantrag bitte vollständig ausfüllen und das unterschriebene Original an die Verbindungsstelle, per Briefpost , senden. Die Seite drei des Aufnahmeantrags ist zu beachten. Interessierte können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Ein Wechsel der Verbindungsstelle ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Welche Verbindungsstellen es in Deutschland gibt, können Sie auf der Internetseite der IPA Deutsche Sektion unter dem LINK einsehen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellenvorstand. Der Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) beträgt 30,-- pro Jahr. Er wird jährlich von der Verbindungsstelle erhoben. Eine Aufnahmege - bühr gibt es nicht. Jedes Mitglied erhält eine Membership Card (Mitgliedsausweis) und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig. Hinweis für Mitglieder Ändern sich Ihre persönlichen Daten, wie Dienststelle, Wohnanschrift oder Bankdaten, sind diese rechtzeitig der betreuenden Verbin - dungsstelle mitzuteilen. Mitteilungen an die "IPA Deutsche Sektion e. V." sind nicht zielführend, da derartige Mitteilungen von dort über die zuständige Landesgruppe an die zuständige Verbindungsstelle weiter geleitet werden. Dies bedeutet einen erheblichen, vermeidbaren Arbeits- (Verwaltungs-) Aufwand.
Aufnahmeantrag im Word-Format
Aufnahmeantrag als pdf-Datei
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Es gibt vier Arten der Mitgliedschaft 1. Die ordentliche Mitgliedschaft Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeitnehmer) werden, der im aktiven Dienst ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mit - gliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätig - keit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht. 2. Die außerordentliche Mitgliedschaft Die außerordentliche Mitgliedschaft können Witwen oder Wittwer von verstorbenen IPA-Mitgliedern erwerben. Voraus - setzung ist, dass sie einen engen Bezug zum Vereinsleben der IPA über einen längeren Zeitraum intensiv gepflegt haben und in der Vergangenheit rege am Vereinsleben teilgenom - men haben. 3. Die assoziierte Mitgliedschaft Die assoziierte Mitgliedschaft können ausländische Poli - zeibedienstete erwerben, wenn in ihrem Heimatland keine IPA-Sektion vorhanden ist. Die assoziierte Mitgliedschaft ist zeitlich beschränkt. 4. Die Ehrenmitgliedschaft Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des geschäftsfüh - renden Bundesvorstands oder der Landesgruppe durch den Bundesvorstand an Mitglieder verliehen werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben und die Voraussetzungen der “ordentlichen Mitgliedschaft” erfüllen. Der Aufnahmeantrag Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie bei den Vorstandsmitglie - dern der Verbindungsstelle, von der Sie betreut werden möchten. Sie können ihn aber auch hier, im Word- oder PDF- Format, herunter laden. Den Aufnahmeantrag bitte vollstän - dig ausfüllen und das unterschriebene Original an die Verbindungsstelle, per Briefpost , senden. Die Seite drei des Aufnahmeantrags ist zu beachten. Interessierte können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Ein Wechsel der Verbindungsstelle ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Welche Verbindungsstellen es in Deutschland gibt, können Sie auf der Internetseite der IPA Deutsche Sektion unter dem LINK einsehen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Ver - bindungsstellenvorstand. Der Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) beträgt 30,-- pro Jahr. Er wird jährlich von der Verbindungsstelle erhoben. Eine Auf - nahmegebühr gibt es nicht. Jedes Mitglied erhält eine Membership Card (Mitgliedsausweis) und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig. Hinweis für Mitglieder Ändern sich Ihre persönlichen Daten, wie Dienststelle, Wohnanschrift oder Bankdaten, sind diese rechtzeitig der betreuenden Verbindungsstelle mitzuteilen. Mitteilungen an die "IPA Deutsche Sektion e. V." sind nicht zielführend, da derartige Mitteilungen von dort über die zuständige Landes - gruppe an die zuständige Verbindungsstelle weiter geleitet werden. Dies bedeutet einen erheblichen, vermeidbaren Arbeits- (Ver - waltungs-) Aufwand.
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