Das Leitmotiv der IPA lautet: Servo per Amikeco - Dienen durch Freundschaft
Mitgliedschaft in der IPA
Es gibt vier Arten der Mitgliedschaft.
1. Die ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches
Mitglied
kann
jeder
Polizeibedienstete
(Beamte,
Angestellte
und
Arbeitnehmer)
werden,
der
im
aktiven
Dienst
ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen.
Polizeibedienstete
im
Ruhestand
können
die
ordentliche
Mitgliedschaft
unter
der
Voraussetzung
und
nur
so
lange
erwerben
und
beibehalten,
wie
eine
etwaige
berufliche
Tätigkeit
dem
Zweck,
den
Zielen
und
dem
Neutralitätsgebot
der
IPA
nicht
im
Wege steht.
2. Die außerordentliche Mitgliedschaft
Die
außerordentliche
Mitgliedschaft
können
Witwen
oder
Wittwer
von
verstorbenen
IPA-Mitgliedern
erwerben.
Voraussetzung
ist,
dass
sie
einen
engen
Bezug
zum
Vereinsleben
der
IPA
über
einen
längeren
Zeitraum
intensiv
gepflegt
haben
und
in
der
Vergangenheit rege am Vereinsleben teilgenommen haben.
3. Die assoziierte Mitgliedschaft
Die
assoziierte
Mitgliedschaft
können
ausländische
Polizeibedienstete
erwerben,
wenn
in
ihrem
Heimatland
keine
IPA-
Sektion vorhanden ist. Die assoziierte Mitgliedschaft ist zeitlich beschränkt.
4. Die Ehrenmitgliedschaft
Die
Ehrenmitgliedschaft
kann
auf
Antrag
des
geschäftsführenden
Bundesvorstands
oder
der
Landesgruppe
durch
den
Bundesvorstand
an
Mitglieder
verliehen
werden,
die
sich
um
den
Verein
besondere
Verdienste
erworben
haben
und
die
Voraussetzungen der “ordentlichen Mitgliedschaft” erfüllen.
Der Aufnahmeantrag
Einen
Aufnahmeantrag
erhalten
Sie
bei
den
Vorstandsmitgliedern
der
Verbindungsstelle,
von
der
Sie
betreut
werden
möch
-
ten.
Sie
können
ihn
aber
auch
hier,
im
Word-
oder
PDF-Format,
herunter
laden.
Den
Aufnahmeantrag
bitte
vollständig
ausfüllen
und
das
unterschriebene
Original
an
die
Verbindungsstelle,
per
Briefpost,
senden.
Seite
drei
des
Aufnahmean
-
trags ist zu beachten.
Interessierte
können
die
Verbindungsstelle
der
sie
beitreten
wollen,
frei
wählen.
Ein
Wechsel
der
Verbindungsstelle
ist
jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich
Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellenvorstand.
Der Mitgliedsbeitrag
Der
Mitgliedsbeitrag
(Jahresbeitrag)
beträgt
€
30,--
pro
Jahr.
Er
wird
jährlich
von
der
Verbindungsstelle
erhoben.
Eine
Aufnahmegebühr
gibt
es
nicht.
Jedes
Mitglied
erhält
eine
Membership
Card
(Mitgliedsausweis)
und
eine
Auto-Vignette.
Sie
sind ein Jahr gültig.
Hinweis für Mitglieder
Ändern
sich
Ihre
persönlichen
Daten,
wie
Dienststelle,
Wohnanschrift
oder
Bankdaten,
sind
diese
rechtzeitig
der
betreuenden
Verbindungsstelle
mitzuteilen.
Mitteilungen
an
die
"IPA
Deutsche
Sektion
e.
V."
sind
nicht
zielführend
,
da
derartige
Mitteilungen
von
dort
über
die
zuständige
Landesgruppe
an
die
zuständige
Verbindungsstelle
weiter
geleitet
werden.
Dies
bedeutet einen erheblichen, vermeidbaren Arbeits- (Verwaltungs-) Aufwand.
Aufnahmeantrag
in Word-Format
Aufnahmeantrag
als pdf-Datei
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